Platzordnung - MSC-Salem

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Modellsportclub Salem e.V.
P l a t z o r d n u n g
F ü r  d e n  P i l o t e n  b e s t e h t  V e r s i c h e r u n g s p f l i c h t!

1. Der Modellbetrieb darf nur zu folgenden Zeiten durchgeführt werden,
werktags: 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19:00 Uhr
samstags: 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
sonntags/ feiertags: 10:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
jedoch insgesamt längstens bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.

Während des Flugbetriebes ist die Lücke im Sicherheitszaun grundsätzlich durch das Sicherheitsnetz zu verschließen und nach Ende des Flugbetriebes wieder zu öffnen.

Ausnahme: Segel- und Elektroflugmodelle auch nach 19:00 Uhr bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.

Das Modellfluggelände darf NUR von aktiven Mitgliedern des Modellsportclub Salem benutzt werden. Anfänger
und Jugendliche fliegen unter Aufsicht eines aktiven erwachsenen Vereinsmitgliedes.

Gäste dürfen in Anwesenheit und mit Genehmigung eines aktiven erwachsenen Vereins-Mitgliedes den Flugbetrieb aufnehmen,
sofern sie einen Versicherungsschutz nachweisen.

2. Jeder Pilot ist verpflichtet, vor dem Einschalten des Senders seinen Frequenzkanal in das Flugleiterbuch einzutragen.

3. Ab drei (3) Modelle übt ein aktives erwachsenes Vereinsmitglied die Funktion des Flugleiters aus. Der Flugleiter trägt sich für die Dauer seiner Funktion in das Flugleiterbuch ein.Er besitzt Weisungsrecht auf dem Fluggelände und achtet insbesondere auf die Betriebssicherheit.

4.  Vollgaseinstellungen/- proben erfolgen nur in der nördlichen Hälfte des  Vorbereitungsraumes. Beim Hochheben des Modells die Propellerebene  nicht auf den Kopf richten.

5. Im Vorbereitungsraum dürfen Flugmodelle nicht ferngesteuert rollen. Sie müssen getragen oder geführt werden.

6. Es dürfen nicht mehr als 4 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft betrieben werden.

7.  Motorflugmodelle müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein und dürfen  einen maximalen Schallpegel von 82dB(A) in 7 m Entfernung nicht überschreiten.

8. Der Vorbereitungsraum und Personen dürfen nicht überflogen werden. Nicht auf Personen zu fliegen.

9.  Die Start- und Landebahn sowie der Vorbereitungsraum dürfen nur von  Personen betreten werden, die am Fluggeschehen beteiligt sind. Betreten  des Vorbereitungsraumes ist in Begleitung eines aktiven Vereinsmitgliedes gestattet.

10. Für das Fliegen und das Betreten des Vorbereitungsraumes bei Flugbetrieb gilt Alkoholverbot.

11. Modellflugzeuge müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.

12.  „Große“ Modelle, die den Eindruck erwecken, mehr als 20 kg  Abfluggewicht zu haben, müssen vor Inbetriebnahme gewogen werden. Ein  Start bei über 20 Kg ist nicht gestattet.

13. Von der im Süden des Modellfluggeländes befindlichen 20kV-Leitung ist ein Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten.

14. Zum Fluggelände ist der angewiesene Zufahrtsweg zu benutzen. Es ist darauf zu achten, daß möglichst wenig Staub aufgewirbelt wird. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben Vorfahrt. Wiesen nicht befahren.
© 2024 MSC-Salem e.V.

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